(224-17)
§ 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer „Stiftung Jüdisches Museum Berlin" vom
16. August 2001 (BGBl. I S. 2138, 2171), das durch
Artikel 15 Absatz 61 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Satz 1 werden nach dem Wort „schriftlichen" die Wörter „oder elektronischen" eingefügt.
- 2.
- In Satz 5 wird das Wort „fernschriftlichen" durch das Wort „elektronischen" und das Wort „fernschriftlich" durch das Wort „elektronisch" ersetzt.