Die Dritte Verordnung zur Durchführung des
Bundesentschädigungsgesetzes vom 28. April 1966 (BGBl. I S. 300), die zuletzt durch
Artikel 3 der Verordnung vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 421) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 22a wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
„vom 1.8.2014 bis 31.8.2016 Euro".
|
-
- b)
- Folgende Spalte wird angefügt:
„ab 1.9.2016 Euro
|
2.388".
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- 2.
- § 24 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
„vom 1.8.2014 bis 31.8.2016 Euro".
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-
- b)
- Folgende Spalte wird angefügt:
- 3.
- Dem § 33 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:
„Die seit dem 1. August 2014 geltenden Rentenbeträge werden ab dem 1. September 2016 um 4,6 Prozent erhöht, wobei der Höchstbetrag von 2.388 Euro nicht überschritten werden darf."
- 4.
- § 33a wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
„vom 1.8.2014 bis 31.8.2016 Euro".
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-
- b)
- Folgende Spalte wird angefügt:
„ab 1.9.2016 Euro
|
2.388".
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- 5.
- § 34 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
„vom 1.8.2014 bis 31.8.2016 Euro".
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-
- b)
- Folgende Spalte wird angefügt:
„ab 1.9.2016 Euro
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1.209
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1.522
|
126".
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- 6.
- § 35 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „ab 1. August 2014" durch die Wörter „bis 31. August 2016" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:
„ab 1. September 2016 1.101 Euro."
- bb)
- In Satz 2 werden die Wörter „ab 1. August 2014" durch die Wörter „bis 31. August 2016" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:
„ab 1. September 2016 126 Euro."
- b)
- In Absatz 4 werden die Wörter „ab 1. August 2014" durch die Wörter „bis 31. August 2016" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:
„ab 1. September 2016 395 Euro."
- c)
- In Absatz 5 werden die Wörter „ab 1. August 2014" durch die Wörter „bis 31. August 2016" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:
„ab 1. September 2016 518 Euro."
- 7.
- § 38a wird wie folgt geändert:
- a)
- Dem Absatz 1 wird folgende Spalte angefügt:
-
- b)
- Dem Absatz 2 wird folgende Spalte angefügt:
-
- c)
- Dem Absatz 3 wird folgende Spalte angefügt:
- 8.
- Die Anlage 4 zu den §§ 15 und 17 (Besoldungsübersicht) wird wie folgt geändert:
- a)
- In Abschnitt 1 wird die Angabe „ab 1.8.2014" durch die Angabe „bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.9.2016 | 26.784 | 28.747 | 29.729".
|
-
- b)
- In Abschnitt 2 wird die Angabe „ab 1.8.2014" durch die Angabe „bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.9.2016 | 30.218 | 34.514 | 36.661".
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-
- c)
- In Abschnitt 3 wird die Angabe „ab 1.8.2014" durch die Angabe „bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.9.2016 | 36.755 | 42.228 | 44.969".
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-
- d)
- In Abschnitt 4 wird die Angabe „ab 1.8.2014" durch die Angabe „bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 50. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.9.2016 | 46.980 | 53.333 | 56.511 | 59.687".
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- 9.
- Die Anlage 5c zu § 22 (Besoldungsübersicht Rente) wird wie folgt geändert:
- a)
- Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.8.2014" durch die Angabe „bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.9.2016 | 26.784 | 28.747 | 29.729".
|
-
-
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.8.2014" durch die Angabe „bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.9.2016 | 12.053 | 18.686 | 21.702".
|
-
-
- cc)
- In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.8.2014" durch die Angabe „bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.9.2016 | 8.040 | 12.456 | 14.472".
|
-
-
- dd)
- In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.8.2014" durch die Angabe „bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.9.2016 | 670 | 1.038 | 1.206".
|
-
- b)
- Abschnitt 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.8.2014" durch die Angabe „bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.9.2016 | 30.218 | 34.514 | 36.661".
|
-
-
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.8.2014" durch die Angabe „bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.9.2016 | 13.598 | 22.434 | 26.763".
|
-
-
- cc)
- In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.8.2014" durch die Angabe „bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.9.2016 | 9.060 | 14.952 | 17.844".
|
-
-
- dd)
- In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.8.2014" durch die Angabe „bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.9.2016 | 755 | 1.246 | 1.487".
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-
- c)
- Abschnitt 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.8.2014" durch die Angabe „bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.9.2016 | 36.755 | 42.228 | 44.969".
|
-
-
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.8.2014" durch die Angabe „bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.9.2016 | 16.540 | 27.448 | 32.827".
|
-
-
- cc)
- In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.8.2014" durch die Angabe „bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.9.2016 | 11.028 | 18.300 | 21.888".
|
-
-
- dd)
- In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.8.2014" durch die Angabe „bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 45. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.9.2016 | 919 | 1.525 | 1.824".
|
-
- d)
- Abschnitt 4 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.8.2014" durch die Angabe „bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 50. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.9.2016 | 46.980 | 53.333 | 56.511 | 59.687".
|
-
-
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.8.2014" durch die Angabe „bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 50. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.9.2016 | 16.584 | 29.333 | 38.993 | 42.975".
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- cc)
- In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.8.2014" durch die Angabe „bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 50. Lebensjahr Euro
|
„ab 1.9.2016 | 11.052 | 19.560 | 25.992 | 28.656".
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-
- dd)
- In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.8.2014" durch die Angabe „bis 31.8.2016" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr Euro | Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr Euro | Ab vollendetem 50. Lebensjahr Euro
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„ab 1.9.2016 | 921 | 1.630 | 2.166 | 2.388".
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Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
V. v. 18.04.2019 BGBl. I S. 487