Artikel 2 - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren (InsVEU/2015/848-DG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Insolvenzordnung


Artikel 2 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 26. Juni 2017 InsO § 13, § 15a, § 27, § 35, § 303a, § 305

Die Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 866) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 13 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:

„(3) Ist der Eröffnungsantrag unzulässig, so fordert das Insolvenzgericht den Antragsteller unverzüglich auf, den Mangel zu beheben und räumt ihm hierzu eine angemessene Frist ein."

b)
Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4.

2.
§ 15a wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 4 wird wie folgt gefasst:

„(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2 oder Absatz 2 oder Absatz 3, einen Eröffnungsantrag

1.
nicht oder nicht rechtzeitig stellt oder

2.
nicht richtig stellt."

b)
Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 6 eingefügt:

„(6) Im Falle des Absatzes 4 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, ist die Tat nur strafbar, wenn der Eröffnungsantrag rechtskräftig als unzulässig zurückgewiesen wurde."

c)
Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 7 und die Wörter „Absätze 1 bis 5" werden durch die Wörter „Absätze 1 bis 6" ersetzt.

3.
§ 27 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 4 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt.

b)
Folgende Nummer 5 wird angefügt:

„5.
eine abstrakte Darstellung der für personenbezogene Daten geltenden Löschungsfristen nach § 3 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12. Februar 2002 (BGBl. I S. 677), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. April 2007 (BGBl. I S. 509) geändert worden ist."

4.
In § 35 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 295 Absatz 3" durch die Angabe „§ 295 Absatz 2" ersetzt.

5.
In § 303a Satz 2 Nummer 1 wird die Angabe „§ 300 Absatz 2" durch die Angabe „§ 300 Absatz 3" ersetzt.

6.
In § 305 Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „Nummer 1 bis 3" durch die Wörter „Nummer 1 bis 4" ersetzt.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 InsVEU/2015/848-DG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InsVEU/2015/848-DG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV)
Artikel 1 V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2368; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 320
Eingangsformel ZVFV
... sind, sowie - des § 305 Absatz 5 Satz 1 der Insolvenzordnung, der zuletzt durch Artikel 2 Nummer 6 des Gesetzes vom 5. Juni 2017 (BGBl. I S. 1476) geändert worden ist, jeweils ...

Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung
V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2368
Eingangsformel ZVFVuaÄndV
... sind, sowie - des § 305 Absatz 5 Satz 1 der Insolvenzordnung, der zuletzt durch Artikel 2 Nummer 6 des Gesetzes vom 5. Juni 2017 (BGBl. I S. 1476 ) geändert worden ist, jeweils in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 24 2. FiMaNoG Folgeänderungen
... § 340 Absatz 1 der Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juni 2017 (BGBl. I S. 1476) geändert worden ist, wird die Angabe ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed