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§ 33 - Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2708; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 4110-4 Börsenvorschriften
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§ 33 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen; Verordnungsermächtigung



(1) 1Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, erreicht, überschreitet oder unterschreitet (Meldepflichtiger), hat dies unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt, spätestens innerhalb von vier Handelstagen unter Beachtung von § 34 Absatz 1 und 2 mitzuteilen. 2Bei Hinterlegungsscheinen, die Aktien vertreten, trifft die Mitteilungspflicht ausschließlich den Inhaber der Hinterlegungsscheine. 3Die Frist des Satzes 1 beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Meldepflichtige Kenntnis davon hat oder nach den Umständen haben mußte, daß sein Stimmrechtsanteil die genannten Schwellen erreicht, überschreitet oder unterschreitet. 4Hinsichtlich des Fristbeginns wird unwiderleglich vermutet, dass der Meldepflichtige spätestens zwei Handelstage nach dem Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der genannten Schwellen Kenntnis hat. 5Kommt es infolge von Ereignissen, die die Gesamtzahl der Stimmrechte verändern, zu einer Schwellenberührung, so beginnt die Frist abweichend von Satz 3, sobald der Meldepflichtige von der Schwellenberührung Kenntnis erlangt, spätestens jedoch mit der Veröffentlichung des Emittenten nach § 41 Absatz 1.

(2) 1Wem im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung der Aktien zum Handel an einem organisierten Markt 3 Prozent oder mehr der Stimmrechte an einem Emittenten zustehen, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, hat diesem Emittenten sowie der Bundesanstalt eine Mitteilung entsprechend Absatz 1 Satz 1 zu machen. 2Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.

(3) Als Gehören im Sinne dieses Abschnitts gilt bereits das Bestehen eines auf die Übertragung von Aktien gerichteten unbedingten und ohne zeitliche Verzögerung zu erfüllenden Anspruchs oder einer entsprechenden Verpflichtung.

(4) Inlandsemittenten und Emittenten, für die die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, sind im Sinne dieses Abschnitts nur solche, deren Aktien zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind.

(5) 1Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen erlassen über den Inhalt, die Art, die Sprache, den Umfang und die Form der Mitteilung nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2. 2Das Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt übertragen, soweit die Art und die Form der Mitteilung nach Absatz 1 oder Absatz 2, insbesondere die Nutzung eines elektronischen Verfahrens, betroffen sind.





 

Frühere Fassungen von § 33 WpHG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 03.01.2018Artikel 3 Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
vom 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
aktuell vorher 02.07.2016Artikel 1 Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG)
vom 30.06.2016 BGBl. I S. 1514
aktuell vorher 26.11.2015Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
vom 20.11.2015 BGBl. I S. 2029
aktuell vorher 10.07.2015Artikel 3 Kleinanlegerschutzgesetz
vom 03.07.2015 BGBl. I S. 1114
aktuell vorher 28.12.2007Artikel 3 Investmentänderungsgesetz
vom 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
aktuell vorher 20.01.2007Artikel 1 Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
vom 05.01.2007 BGBl. I S. 10
aktuellvor 20.01.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 33 WpHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33 WpHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 34 WpHG Zurechnung von Stimmrechten (vom 03.01.2018)
... Für die Mitteilungspflichten nach § 33 Absatz 1 und 2 stehen den Stimmrechten des Meldepflichtigen Stimmrechte aus Aktien des Emittenten, für den ... eine Hauptversammlung erteilt, ist es für die Erfüllung der Mitteilungspflicht nach § 33 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 ausreichend, wenn die Mitteilung lediglich bei ...
§ 36 WpHG Nichtberücksichtigung von Stimmrechten (vom 03.01.2018)
... der betreffenden Aktien als Market Maker tätig ist; für den Beginn der Frist gilt § 33 Absatz 1 Satz 3 und 4 entsprechend. Die Person kann die Mitteilung auch schon zu dem Zeitpunkt ...
§ 37 WpHG Mitteilung durch Mutterunternehmen; Verordnungsermächtigung (vom 03.01.2018)
... Ein Meldepflichtiger ist von den Meldepflichten nach § 33 Absatz 1 und 2 , § 38 Absatz 1 und § 39 Absatz 1 befreit, wenn die Mitteilung von seinem ...
§ 38 WpHG Mitteilungspflichten beim Halten von Instrumenten; Verordnungsermächtigung (vom 03.01.2018)
... Die Mitteilungspflicht nach § 33 Absatz 1 und 2 gilt bei Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der in § 33 Absatz 1 Satz 1 ... nach § 33 Absatz 1 und 2 gilt bei Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der in § 33 Absatz 1 Satz 1 genannten Schwellen mit Ausnahme der Schwelle von 3 Prozent entsprechend für unmittelbare ...
§ 39 WpHG Mitteilungspflichten bei Zusammenrechnung; Verordnungsermächtigung (vom 03.01.2018)
... Die Mitteilungspflicht nach § 33 Absatz 1 und 2 gilt entsprechend für Inhaber von Stimmrechten im Sinne des § 33 und Instrumenten im ... nach § 33 Absatz 1 und 2 gilt entsprechend für Inhaber von Stimmrechten im Sinne des § 33 und Instrumenten im Sinne des § 38, wenn die Summe der nach § 33 Absatz 1 Satz 1 oder ... im Sinne des § 33 und Instrumenten im Sinne des § 38, wenn die Summe der nach § 33 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 und § 38 Absatz 1 Satz 1 zu berücksichtigenden Stimmrechte an demselben Emittenten die ... § 38 Absatz 1 Satz 1 zu berücksichtigenden Stimmrechte an demselben Emittenten die in § 33 Absatz 1 Satz 1 genannten Schwellen mit Ausnahme der Schwelle von 3 Prozent erreicht, überschreitet oder ...
§ 40 WpHG Veröffentlichungspflichten des Emittenten und Übermittlung an das Unternehmensregister (vom 01.08.2022)
... Ein Inlandsemittent hat Informationen nach § 33 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und § 38 Absatz 1 Satz 1 sowie § 39 Absatz 1 Satz 1 oder nach entsprechenden ... dass abweichend von Satz 1 eine Erklärung zu veröffentlichen ist, deren Inhalt sich nach § 33 Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 33 Absatz 5 bestimmt, und die ... Inhalt sich nach § 33 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 33 Absatz 5 bestimmt, und die Veröffentlichung spätestens vier Handelstage nach Erreichen, ...
§ 42 WpHG Nachweis mitgeteilter Beteiligungen (vom 03.01.2018)
... eine Mitteilung nach § 33 Absatz 1 oder 2 , § 38 Absatz 1 oder § 39 Absatz 1 abgegeben hat, muß auf Verlangen der ...
§ 43 WpHG Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen (vom 01.08.2022)
... Ein Meldepflichtiger im Sinne der §§ 33 und 34, der die Schwelle von 10 Prozent der Stimmrechte aus Aktien oder eine höhere Schwelle ...
§ 44 WpHG Rechtsverlust (vom 03.01.2018)
... werden, bestehen nicht für die Zeit, für welche die Mitteilungspflichten nach § 33 Absatz 1 oder 2 nicht erfüllt werden. Dies gilt nicht für Ansprüche nach § 58 Abs. 4 ... und keine Mitteilung über das Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten einer der in § 33 genannten Schwellen unterlassen wird. (2) Kommt der Meldepflichtige seinen ...
§ 45 WpHG Richtlinien der Bundesanstalt (vom 03.01.2018)
... einen mitteilungspflichtigen Vorgang oder eine Befreiung von den Mitteilungspflichten nach § 33 Absatz 1 gegeben sind. Die Richtlinien sind im Bundesanzeiger zu ...
§ 46 WpHG Befreiungen; Verordnungsermächtigung (vom 01.08.2022)
... nach Absatz 1 erteilt hat, müssen Informationen über Umstände, die denen des § 33 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 , § 38 Absatz 1 Satz 1, § 40 Absatz 1 Satz 1 und 2 sowie § 41 entsprechen und die ...
§ 120 WpHG Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2022)
... 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 4 Satz 1, d) § 33 Absatz 1 Satz 1 oder 2 oder Absatz 2 , jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 33 Absatz 5, e) ... Absatz 1 Satz 1 oder 2 oder Absatz 2, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 33 Absatz 5 , e) § 38 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Stimmrechtsmitteilungsverordnung (StimmRMV)
V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1723; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 02.06.2020 BGBl. I S. 1217
Sonstige
Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 24.04.2020 BGBl. I S. 867
Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung
V. v. 02.11.2017 BGBl. I S. 3727
Verordnung zur Änderung der Stimmrechtsmitteilungsverordnung
V. v. 02.06.2020 BGBl. I S. 1217
Vierte Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeigeverordnung
V. v. 19.10.2018 BGBl. I S. 1758
Zweite Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung
V. v. 02.07.2016 BGBl. I S. 1569
Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 25.01.2018 BGBl. I S. 184
 
Zitat in folgenden Normen

Aktiengesetz (AktG)
G. v. 06.09.1965 BGBl. I S. 1089; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 20 AktG Mitteilungspflichten (vom 03.01.2018)
...  (8) Die Absätze 1 bis 7 gelten nicht für Aktien eines Emittenten im Sinne des § 33 Absatz 4 des Wertpapierhandelsgesetzes ...
§ 21 AktG Mitteilungspflichten der Gesellschaft (vom 03.01.2018)
...  (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für Aktien eines Emittenten im Sinne des § 33 Absatz 4 des Wertpapierhandelsgesetzes ...
§ 135 AktG Ausübung des Stimmrechts durch Intermediäre und geschäftsmäßig Handelnde (vom 01.01.2020)
... gilt, wenn der Intermediär an der Gesellschaft eine Beteiligung hält, die nach § 33 des Wertpapierhandelsgesetzes meldepflichtig ist, oder einem Konsortium angehörte, das die innerhalb von fünf Jahren ...
§ 160 AktG Vorschriften zum Anhang (vom 03.01.2018)
... das Bestehen einer Beteiligung, die nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 dieses Gesetzes oder nach § 33 Absatz 1 oder Absatz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes mitgeteilt worden ist; dabei ist der nach § 20 Abs. 6 dieses Gesetzes oder der nach § 40 ...

Anzeigenverordnung (AnzV)
V. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3245; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 7 AnzV Anzeigen von Instituten nach § 12a Absatz 1 Satz 3, § 24 Absatz 1 Nummer 12 und 13, § 24 Absatz 1a Nummer 1 und 2 sowie § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende Beteiligungen an anderen Unternehmen, aktivische enge Verbindungen, Beteiligungen an oder Unternehmensbeziehungen mit Unternehmen mit Sitz im Ausland, Befreiungen) (vom 30.10.2018)
... Verordnung einzureichen. (3) Für die Berechnung des Anteils der Stimmrechte gelten § 33 Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5, § 34 Absatz 1 und 2, § 35 Absatz ...

Börsengesetz (BörsG)
Artikel 2 G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1330, 1351; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 3 BörsG Aufgaben und Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde (vom 15.12.2023)
... und 5. von den Handelsteilnehmern, die den algorithmischen Handel im Sinne des § 33 Absatz 1a Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes betreiben, jederzeit Informationen über ihren algorithmischen Handel, die für diesen ...

Kapitalanlage-Prüfungsberichte-Verordnung (KAPrüfbV)
V. v. 24.07.2013 BGBl. I S. 2777; zuletzt geändert durch Artikel 17 Abs. 4 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
§ 23 KAPrüfbV Besondere Anforderungen an die Prüfung von Dienstleistungen und von Nebendienstleistungen (vom 01.01.2020)
... nach § 31d des Wertpapierhandelsgesetzes; 4. die nach den §§ 31a und 33 des Wertpapierhandelsgesetzes erforderlichen Vorkehrungen und Maßnahmen sowie die Organisation der externen ...

Luftverkehrsnachweissicherungsgesetz (LuftNaSiG)
G. v. 05.06.1997 BGBl. I S. 1322; zuletzt geändert durch Artikel 24 Abs. 17 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693, 2446
§ 2 LuftNaSiG Form der Aktien (vom 03.01.2018)
... ihre Nationalität nach Maßgabe ihres Sitzes; 3. Meldepflichtige nach den §§ 33 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes das Bestehen oder die Veränderung des Bestehens eines ...
§ 4 LuftNaSiG Kapitalmaßnahmen zur Beseitigung einer Gefährdung der Luftverkehrsbetriebsgenehmigung oder der Luftverkehrsrechte (vom 03.01.2018)
... darf nur ausgeübt werden, wenn aus dem Aktienbuch oder aus einer Meldung nach den §§ 33 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes hervorgeht, daß sich 1. 45 vom Hundert oder ...
§ 5 LuftNaSiG Veräußerungspflicht (vom 03.01.2018)
... nur ausgeübt werden, wenn 1. aus dem Aktienbuch oder aus einer Meldung nach den §§ 33 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes hervorgeht, daß sich eine Stimmenmehrheit oder eine ...

REIT-Gesetz (REITG)
Artikel 1 G. v. 28.05.2007 BGBl. I S. 914; zuletzt geändert durch Artikel 63 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 11 REITG Streuung der Aktien (vom 03.01.2018)
... werden, als direkt durch den Dritten gehalten. (5) Die Mitteilungspflichten nach § 33 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes und die Pflichten nach § 40 Absatz 1 und 2 des Wertpapierhandelsgesetzes gelten auch dann, ...

Stimmrechtsmitteilungsverordnung (StimmRMV)
V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1723; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 02.06.2020 BGBl. I S. 1217
§ 1 StimmRMV Anwendungsbereich
... Verordnung ist anzuwenden auf eine Mitteilung nach § 33 Absatz 1 und 2 , § 38 Absatz 1 oder § 39 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (Mitteilung) ...
§ 4 StimmRMV Elektronische Übermittlung einer Mitteilung an die Bundesanstalt (vom 01.07.2020)
... unter Nutzung des dafür vorgesehenen Fachverfahrens „Stimmrechtsmitteilungen ( §§ 33 ff. WpHG)" auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform der Bundesanstalt (MVP)1 ...
§ 5 StimmRMV Nutzung der MVP
... Nutzung des Fachverfahrens „Stimmrechtsmitteilungen ( §§ 33 ff. WpHG)" auf der MVP erfordert eine vorherige Registrierung auf der MVP und eine Zulassung ... nach dem Informationsblatt zur Nutzung des Fachverfahrens „Stimmrechtsmitteilungen ( §§ 33 ff. WpHG)"3 sind zu beachten. --- 2 Amtlicher Hinweis: Im ...
§ 6 StimmRMV Elektronische Übermittlung einer Mitteilung an den Emittenten (vom 01.07.2020)
... sich aus dem Informationsblatt zur Nutzung des Fachverfahrens „Stimmrechtsmitteilungen ( §§ 33 ff. WpHG)" am Ende unter „Schritt ...

Transparenzrichtlinie-Durchführungsverordnung (TranspRLDV)
V. v. 13.03.2008 BGBl. I S. 408; zuletzt geändert durch Artikel 24 Abs. 10 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693, 2446
§ 5 TranspRLDV Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Fristen für die Veröffentlichungspflichten des Emittenten (vom 03.01.2018)
... sieben Handelstage beträgt. Für den Beginn der Frist des Satzes 1 gilt § 33 Absatz 1 Satz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes  ...

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 13.12.2002 BGBl. 2003 I S. 3; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 24.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 21
§ 1 BaFinBefugV (vom 15.12.2023)
... Absatz 2, des § 31 Satz 1, des § 32 Absatz 6 Satz 1, des § 32f Absatz 8 Satz 1, des § 33 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 , des § 38 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2, des § 39 Absatz 2 Satz 1 in ...

Wertpapierhandelsanzeigeverordnung (WpAV)
V. v. 13.12.2004 BGBl. I S. 3376; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 12 WpAV Inhalt der Mitteilung (vom 03.01.2018)
... Für eine Mitteilung nach § 33 Absatz 1 und 2 , § 38 Absatz 1 und § 39 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes ist das Formular der ...
§ 14 WpAV Sprache der Mitteilungen (vom 30.10.2018)
... nach § 33 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 , § 38 Absatz 1 Satz 1 sowie § 39 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes sind in ...
Anlage WpAV (zu § 12 Absatz 1) Stimmrechtsmitteilung (vom 30.10.2018)
... % % % letzte Mitteilung % % % 7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte ( §§ 33 , 34 WpHG) ISIN absolut in % direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt  ... Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG) ISIN absolut in % direkt ( § 33 WpHG ) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) % % % % ... 34 WpHG) ISIN absolut in % direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt ( § 33 WpHG ) zugerechnet (§ 34 WpHG) % % % % Summe % b.1. Instrumente i. S. d. § 38 Abs. 1 Nr. ...

Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung (WpI-AnzV)
V. v. 07.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 349
§ 14 WpI-AnzV Anzeigen nach § 64 Absatz 1 Nummer 11, § 65 Absatz 2 Nummer 1 oder nach § 67 Absatz 2 Satz 2 des Wertpapierinstitutsgesetzes
... Für die Berechnung der Stimmrechtsanteile nach den Absätzen 1 und 2 gelten § 33 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes in Verbindung mit der Wertpapierhandelsanzeigeverordnung, § 34 Absatz 1 und 2, § 35 ...

Wertpapierinstituts-Inhaberkontrollverordnung (WpI-InhKontrollV)
V. v. 11.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 9
§ 4 WpI-InhKontrollV Kapital- und Stimmrechtsanteile
... zuzurechnen. Für die Berechnung der Stimmrechtsanteile nach Absatz 1 gelten § 33 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes in Verbindung mit der Wertpapierhandelsanzeigeverordnung, § 34 Absatz 1 und 2, § 35 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz
G. v. 05.04.2011 BGBl. I S. 538; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481
Artikel 1 AnlSVG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... ist, zu erwerben, hat dies bei Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der in § 21 Absatz 1 Satz 1 genannten Schwellen mit Ausnahme der Schwelle von 3 Prozent entsprechend § 21 ... 21 Absatz 1 Satz 1 genannten Schwellen mit Ausnahme der Schwelle von 3 Prozent entsprechend § 21 Absatz 1 Satz 1 unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt mitzuteilen. ... § 24 gilt entsprechend. Eine Zusammenrechnung mit den Beteiligungen nach den §§ 21 , 22 und 25 findet statt. (2) Die Höhe des mitzuteilenden Stimmrechtsanteils nach ... eingefügt. b) In Satz 2 wird die Angabe „§ 21 Abs. 2" durch die Angabe „§ 21 Absatz 3" ersetzt.  ... b) In Satz 2 wird die Angabe „§ 21 Abs. 2" durch die Angabe „§ 21 Absatz 3" ersetzt. 5. Dem § 29a Absatz 1 wird ... § 24 gilt entsprechend. Eine Zusammenrechnung mit den Beteiligungen nach den §§ 21 , 22 und 25 findet statt. (4e) Der Inlandsemittent hat die Informationen nach Absatz ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung
V. v. 16.10.2018 BGBl. I S. 1725
Artikel 1 3. AnzVÄndV
... folgt gefasst: „(3) Für die Berechnung des Anteils der Stimmrechte gelten § 33 Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5, § 34 Absatz 1 und 2, § 35 Absatz ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung
V. v. 02.11.2017 BGBl. I S. 3727
Artikel 1 3. WpAIVÄndV
... § 12 und wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „ § 21 Absatz 1, 1a , § 25 Absatz 1 und § 25a Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes" durch die ... „§ 38" ersetzt. 22. § 18 wird § 14 und die Wörter „ § 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1a , § 25 Abs. 1 Satz 1 und § 25a Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes" werden ... a wird wie folgt geändert: aa) In der Überschrift wird die Angabe „( §§ 21 , 22 WpHG)" durch die Angabe „(§§ 33, 34 WpHG)" ersetzt. bb) ...

Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2479
Artikel 1 ARUG Änderung des Aktiengesetzes
... gilt, wenn das Kreditinstitut an der Gesellschaft eine Beteiligung hält, die nach § 21 des Wertpapierhandelsgesetzes meldepflichtig ist, oder einem Konsortium angehörte, das die ...

Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2029, 2017 I 558
Artikel 1 TranspRLÄndRLUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... des Herkunftsstaates; Verordnungsermächtigung". c) Die Angabe zu § 21 wird wie folgt gefasst: „§ 21 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen; ... c) Die Angabe zu § 21 wird wie folgt gefasst: „§ 21 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen; Verordnungsermächtigung". d) Nach ... 11 Absatz 1, 2 und 3 Satz 2 und Absatz 5 bis 11 Unterabsatz 1" ersetzt. 8. § 21 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 21 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen; Verordnungsermächtigung". b) ... (1) Ein Meldepflichtiger ist von den Meldepflichten nach § 21 Absatz 1 und 1a, § 25 Absatz 1 und § 25a Absatz 1 befreit, wenn die Mitteilung von ... von Instrumenten; Verordnungsermächtigung (1) Die Mitteilungspflicht nach § 21 Absatz 1 und 1a gilt bei Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der in § 21 Absatz ... § 21 Absatz 1 und 1a gilt bei Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der in § 21 Absatz 1 Satz 1 genannten Schwellen mit Ausnahme der Schwelle von 3 Prozent entsprechend für ... Zusammenrechnung; Verordnungsermächtigung (1) Die Mitteilungspflicht nach § 21 Absatz 1 und 1a gilt entsprechend für Inhaber von Stimmrechten im Sinne des § 21 und ... § 21 Absatz 1 und 1a gilt entsprechend für Inhaber von Stimmrechten im Sinne des § 21 und Instrumenten im Sinne des § 25, wenn die Summe der nach § 21 Absatz 1 Satz 1 oder ... im Sinne des § 21 und Instrumenten im Sinne des § 25, wenn die Summe der nach § 21 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 1a und § 25 Absatz 1 Satz 1 zu berücksichtigenden ... 25 Absatz 1 Satz 1 zu berücksichtigenden Stimmrechte an demselben Emittenten die in § 21 Absatz 1 Satz 1 genannten Schwellen mit Ausnahme der Schwelle von 3 Prozent erreicht, ... Zu- oder Abnahme bedarf es nicht." 15. In § 27 wird die Angabe „§ 21 Abs. 1, 1a oder § 25 Abs. 1" durch die Wörter „§ 21 Absatz 1, 1a, § ... Angabe „§ 21 Abs. 1, 1a oder § 25 Abs. 1" durch die Wörter „§ 21 Absatz 1, 1a, § 25 Absatz 1 oder § 25a Absatz 1" ersetzt. 16. In § ... unter Berücksichtigung des § 22, am 26. November 2015 Stimmrechte im Sinne des § 21 hält und ausschließlich auf Grund der Änderung des § 21 mit Wirkung zum 26. ... im Sinne des § 21 hält und ausschließlich auf Grund der Änderung des § 21 mit Wirkung zum 26. November 2015 an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland ... für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, eine der für § 21 geltenden Schwellen erreicht, überschreitet oder unterschreitet, hat dies bis zum 15. Januar ... oder unterschreitet, hat dies bis zum 15. Januar 2016 nach Maßgabe des § 21 mitzuteilen. Wer am 26. November 2015 Instrumente im Sinne des § 25 hält, die sich nach ...
Artikel 11 TranspRLÄndRLUG Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung
... „§ 17 Inhalt der Mitteilung (1) Für eine Mitteilung nach § 21 Absatz 1, 1a, § 25 Absatz 1 und § 25a Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes ist das ...

Investmentänderungsgesetz
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 3 InvÄndG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... entsprechende Anteile an Investmentvermögen" ersetzt. 3. Dem § 21 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: „Es wird vermutet, dass der ... der betreffenden Aktien als Market Maker tätig ist; für den Beginn der Frist gilt § 21 Abs. 1 Satz 3 und 4 entsprechend. Die Person kann die Mitteilung auch schon zu dem ...

Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 37 JStG 2009 Änderung des REIT-Gesetzes
... 11 Abs. 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Die Mitteilungspflichten nach § 21 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes und die Pflichten nach § 26 Abs. 1 und 2 des ...

Kleinanlegerschutzgesetz
G. v. 03.07.2015 BGBl. I S. 1114, 2017 I 3768; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
Artikel 3 KlASG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes (vom 25.06.2017)
... in Absatz 2 genannten Voraussetzungen nicht länger erfüllt sind." 5. In § 21 Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Stimmrechte" die Wörter „aus ihm gehörenden ...

Risikobegrenzungsgesetz
G. v. 12.08.2008 BGBl. I S. 1666
Artikel 1 RisikoBegrG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... ersetzt: „Eine Zusammenrechnung mit den Beteiligungen nach den §§ 21 und 22 findet statt; Finanzinstrumente im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 werden bei der ... bei der Berechnung nur einmal berücksichtigt. Soweit bereits eine Mitteilung nach § 21 , auch in Verbindung mit § 22, erfolgt oder erfolgt ist, ist eine zusätzliche Mitteilung ... Zusammenrechnung im Sinne des Satzes 3 nur erforderlich, wenn hierdurch eine weitere der in § 21 Abs. 1 Satz 1 genannten Schwellen erreicht, überschritten oder unterschritten wird." ... Inhaber wesentlicher Beteiligungen (1) Ein Meldepflichtiger im Sinne der §§ 21 und 22, der die Schwelle von 10 Prozent der Stimmrechte aus Aktien oder eine höhere Schwelle ... Mitteilung über das Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten einer der in § 21 genannten Schwellen unterlassen wird." 6. § 41 wird wie folgt ... Stimmrechtsanteil hält, muss das Erreichen oder Überschreiten der für § 21 geltenden Schwellen, die er am 19. August 2008 ausschließlich durch Zurechnung von ... mitteilen. Eine solche Mitteilung ist erst dann abzugeben, wenn erneut eine der für § 21 geltenden Schwellen erreicht, überschritten oder unterschritten wird. Die Sätze 1 und 2 ...

Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 10
Artikel 1 TUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... „oder Satz 2" eingefügt. 9. Die Zwischenüberschrift vor § 21 wird wie folgt gefasst: „Abschnitt 5 Mitteilung, Veröffentlichung und ... Veränderungen des Stimmrechtsanteils an das Unternehmensregister". 10. § 21 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... Hauptversammlung erteilt, ist es für die Erfüllung der Mitteilungspflicht nach § 21 Abs. 1 und 1a in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 ausreichend, wenn die Mitteilung lediglich ... ist, zu erwerben, hat dies bei Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der in § 21 Abs. 1 Satz 1 genannten Schwellen mit Ausnahme der Schwelle von 3 Prozent entsprechend § 21 ... 21 Abs. 1 Satz 1 genannten Schwellen mit Ausnahme der Schwelle von 3 Prozent entsprechend § 21 Abs. 1 Satz 1 unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt mitzuteilen. Die ... anderes bestimmt ist, findet eine Zusammenrechnung mit den Beteiligungen nach den §§ 21 und 22 nicht statt. (2) Beziehen sich verschiedene der in Absatz 1 genannten ... die Stimmrechte aus diesen Aktien zusammenrechnen. Soweit bereits eine Meldung nach § 21 aufgrund einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 erfolgt, ist eine zusätzliche ... an das Unternehmensregister (1) Ein Inlandsemittent hat Informationen nach § 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1a und § 25 Abs. 1 Satz 1 oder nach entsprechenden Vorschriften anderer ... von Satz 1 eine Erklärung zu veröffentlichen ist, deren Inhalt sich nach § 21 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 21 Abs. 2 bestimmt, und ... sich nach § 21 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 21 Abs. 2 bestimmt, und die Veröffentlichung spätestens vier Handelstage nach Erreichen, ... zur Speicherung." 16. In § 27 werden nach der Angabe „§ 21 Abs. 1" das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt, nach der Angabe „1 a" ... nach Absatz 1 erteilt hat, müssen Informationen über Umstände, die denen des § 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1a, § 25 Abs. 1 Satz 1, § 26 Abs. 1 Satz 1 und 2 und § 26a ... Komma und die Wörter „jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 21 Abs. 3," eingefügt. dd) Nach Buchstabe e werden die folgenden Buchstaben ... an diesen Emittenten gerichtet hat; der Inhalt der Mitteilung richtet sich nach § 21 Abs. 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 2. Wem am 20. Januar 2007 ... geltenden Fassung zugerechnet werden konnten; der Inhalt der Mitteilung richtet sich nach § 21 Abs. 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 2. Wer am 20. Januar 2007 ...
Artikel 2 TUG Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung
...  § 17 Inhalt der Mitteilung (1) Die Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 1a des Wertpapierhandelsgesetzes haben zu enthalten: 1. die ... mehr beträgt. Die zuzurechnenden Stimmrechte sind in den Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 und 1a des Wertpapierhandelsgesetzes für jede der Nummern in § 22 Abs. 1 und ...
Artikel 7 TUG Änderung des Investmentgesetzes

Vierte Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeigeverordnung
V. v. 19.10.2018 BGBl. I S. 1758
Artikel 1 4. WpAVÄndV

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 3 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (vom 22.07.2017)
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Investmentgesetz (InvG)
Artikel 1 G. v. 15.12.2003 BGBl. I S. 2676; aufgehoben durch Artikel 2a G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
§ 32 InvG Stimmrechtsausübung (vom 01.07.2011)

Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
neugefasst durch B. v. 17.12.1992 BGBl. 1993 I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 353 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
§ 7a VAG Qualifikation der Geschäftsleiter, Inhaber bedeutender Beteiligungen und Mitglieder des Aufsichtsrats (vom 22.07.2013)

Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
Artikel 1 G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1506; aufgehoben durch Artikel 15 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
§ 1 ZAG Begriffsbestimmungen; Ausnahmen für bestimmte Zahlungsinstitute (vom 03.01.2018)