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Artikel 2 - Vierundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (54. StGBÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 22. Juli 2017 StPO § 100c, § 100g

Die Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2208) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 100c Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b wird nach den Wörtern „in Verbindung mit" die Angabe „Abs. 4 Halbsatz 2" durch die Wörter „Absatz 5 Satz 3" ersetzt.

2.
In § 100g Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b werden nach den Wörtern „in Verbindung mit" die Wörter „Absatz 4 Halbsatz 2" durch die Wörter „Absatz 5 Satz 3" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 2 Vierundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 54. StGBÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 54. StGBÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Wohnungseinbruchdiebstahl
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2442
Artikel 2 55. StGBÄndG Änderung der Strafprozessordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2440 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem Wortlaut des § ...