Artikel 5 - Verordnung zur Neufassung fahrlehrerrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (FahrlRNV k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 4. Januar 2018 FahrschAusbO § 6, § 8, Anlage 7.1, Anlage 7.2, Anlage 7.3

Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung vom 19. Juni 2012 (BGBl. I S. 1318), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 8. August 2017 (BGBl. I S. 3158) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 6 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „nach den Anlagen 7.1 bis 7.3" durch die Wörter „nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz" ersetzt.

2.
§ 8 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
Im einleitenden Satzteil werden die Wörter „§ 36 Absatz 1 Nummer 15" durch die Wörter „§ 56 Absatz 1 Nummer 23" ersetzt.

bb)
In Nummer 6 werden die Wörter „nach Anlage 7.1 bis 7.3" durch die Wörter „nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz" ersetzt.

cc)
In Nummer 7 werden die Wörter „nach den Anlagen 7.1 bis 7.3" durch die Wörter „nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz" ersetzt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
Im einleitenden Satzteil werden die Wörter „§ 36 Absatz 1 Nummer 15" durch die Wörter „§ 56 Absatz 1 Nummer 23" ersetzt.

bb)
In Nummer 6 werden die Wörter „nach den Anlagen 7.1 bis 7.3" durch die Wörter „nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz" ersetzt.

3.
Die Anlagen 7.1, 7.2 und 7.3 werden aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 5 Verordnung zur Neufassung fahrlehrerrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 FahrlRNV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FahrlRNV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Fahrschüler-Ausbildungsordnung
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1318; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
§ 8 FahrschAusbO Ordnungswidrigkeiten (vom 01.01.2020)
... wurde. --- *) Anm. d. Red.: Die nicht durchführbare Änderung in Artikel 5 Nr. 2 a) bb) V. v. 2. Januar 2018 (BGBl. I S. 2) wurde sinngemäß ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 11.03.2019 BGBl. I S. 218
Artikel 3 13. FeVuaÄndV Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
... 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung vom 19. Juni 2012 (BGBl. I S. 1318), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 2. Januar 2018 (BGBl. I S. 2 ) geändert worden ist, werden das Semikolon und die Wörter „das gilt nicht für ...


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