Eingangsformel - Sechste Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung (6. EuWOÄndV k.a.Abk.)

V. v. 16.05.2018 BGBl. I S. 570 (Nr. 17); Geltung ab 25.05.2018
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Eingangsformel



Auf Grund des § 25 Absatz 2 des Europawahlgesetzes, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 10 des Gesetzes vom 7. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3749) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 14. März 2018 (BGBl. I S. 374) verordnet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat:



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