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Anlage 1 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel (GrHdlKfmAusbV k.a.Abk.)

V. v. 13.05.1997 BGBl. I S. 1046; aufgehoben durch § 12 V. v. 14.02.2006 BGBl. I S. 409
Geltung ab 01.08.1997; FNA: 806-21-1-235 Berufliche Bildung
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Anlage 1 (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel - sachliche Gliederung -


Anlage 1 wird in 4 Vorschriften zitiert

(siehe BGBl. I 1997 S. 1046ff)

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Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 GrHdlKfmAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GrHdlKfmAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 GrHdlKfmAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf ...
§ 8 GrHdlKfmAusbV Abschlußprüfung in der Fachrichtung Großhandel
... in der Fachrichtung Großhandel erstreckt sich auf die in der Anlage 1 Abschnitt I und Abschnitt II Nummer 1 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den ...
§ 9 GrHdlKfmAusbV Abschlußprüfung in der Fachrichtung Außenhandel
... in der Fachrichtung Außenhandel erstreckt sich auf die in der Anlage 1 Abschnitt I und Abschnitt II Nummer 2 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den ...
Anlage 2 GrHdlKfmAusbV (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel - zeitliche Gliederung -
... Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur,  ... Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 2.1 Grundlagen der Warenwirtschaft,  ... Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 3.1 Anwenden von Warenkenntnissen,  ... Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen II. 1) 1.1 Wareneingang, Warenlagerung und Warenausgang,  ... Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen I. 3.2 Beschaffungsplanung, I. 3.3 Wareneinkauf ... Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen I. 4.1 Marketing, Lernziele b und c, I. 4.2 ... Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen I. 6.1 Buchführung, I. 6.3 Zahlungsverkehr ... Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen I. 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und ... Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen I. 2.2 Warendistribution, Lernziele d bis g, II. ... Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur,  ... Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 2.1 Grundlagen der Warenwirtschaft,  ... Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 3.1 Anwenden von Warenkenntnissen,  ... Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen II. 1) 2.1 Außenhandelsgeschäfte und ... Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen I. 3.2 Beschaffungsplanung, I. 3.3 Wareneinkauf ... Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen I. 4.1 Marketing, Lernziele b und c, I. 4.2 ... Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen I. 6.1 Buchführung, I. 6.3 Zahlungsverkehr ... Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen I. 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und ... Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen I. 2.2 Warendistribution, Lernziele d bis g, II. ...