Artikel 8 - Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich (FStrGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2018 FANeuReG Artikel 18, mWv. 1. Januar 2020 Artikel 20

Das Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122) wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2018

1.
Artikel 18 wird aufgehoben.

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2020

2.
Artikel 20 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2 Buchstabe c wird aufgehoben.

Ende abweichendes Inkrafttreten


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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 FStrGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FStrGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 FStrGuaÄndG Inkrafttreten
... (3) Artikel 3 Nummer 1 tritt am 6. Dezember 2020 in Kraft. (4) Die Artikel 6 und 8 Nummer 2 treten am 1. Januar 2020 in Kraft. (5) Die Artikel 7 und 8 Nummer 1 treten mit Wirkung ... Die Artikel 6 und 8 Nummer 2 treten am 1. Januar 2020 in Kraft. (5) Die Artikel 7 und 8 Nummer 1 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in ...


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