Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften (ReRaGB k.a.Abk.)

B. v. 25.02.2019 BGBl. I S. 162 (Nr. 5); Geltung ab 27.02.2019
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 27. Februar 2019 ReRaG Artikel 31

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat festgestellt, dass die technischen Voraussetzungen der Ausstattung für die nach § 10 des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Behörden mit Geräten zur Überprüfung der Identität mittels Fingerabdruckdaten geschaffen sind. Somit wird nach Artikel 31 Absatz 5 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541) bekannt gemacht, dass die Artikel 4, 5, 6 und 29 dieses Gesetzes am 27. Februar 2019 in Kraft treten.



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