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§ 5 - E-Commerce-Fortbildungsprüfungsverordnung (EComFPrV)

V. v. 05.12.2019 BGBl. I S. 2037 (Nr. 45)
Geltung ab 12.12.2019; FNA: 806-22-6-65 Berufliche Bildung

§ 5 Handlungsbereich „Entwickeln von Strategien für den E-Commerce"



(1) 1Im Handlungsbereich „Entwickeln von Strategien für den E-Commerce" soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, die Aktivitäten im E-Commerce des Unternehmens strategisch unter Berücksichtigung unterschiedlicher Vertriebswege zu entwickeln. 2Hierbei sollen Auswirkungen von gesellschaftlichen, technologischen, betriebs- und volkswirtschaftlichen Entwicklungen bewertet werden und aus der Bewertung Schlussfolgerungen und Maßnahmenvorschläge für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens abgeleitet werden. 3Rechtliche Vorschriften, Compliance-Regeln und Aspekte der Nachhaltigkeit sind zu berücksichtigen.

(2) In den Aufgabenstellungen sollen mehrere der nachfolgenden Qualifikationsinhalte verknüpft werden:

1.
Ableiten von Strategien aus Unternehmenszielen,

2.
Auswerten von Markt- und Zielgruppenanalysen,

3.
Bewerten nationaler und internationaler Vertriebsmärkte,

4.
Prüfen technologischer und marktgebundener Entwicklungen auf Chancen und Risiken für bestehende und neue Geschäftsmodelle,

5.
Auswählen von zielgruppengerechten Geschäftsmodellen und von dafür geeigneten Vertriebswegen,

6.
Entscheiden über die Sortimentsstruktur und Festlegen des Waren- oder Dienstleistungssortiments,

7.
Bewerten von intern oder extern erstellten Leistungsvergleichen von technischen Systemen für den E-Commerce hinsichtlich Zweckmäßigkeit und Zukunftssicherheit,

8.
Entwickeln zielgruppengerechter Marketingstrategien,

9.
Festlegen von Kommunikationskanälen sowie von kundenorientierten Kommunikationsregeln und

10.
Anwenden von Innovationsmanagement.



 

Zitierungen von § 5 EComFPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 EComFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EComFPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 EComFPrV Handlungsbereiche
... folgenden Handlungsbereiche: 1. Entwickeln von Strategien für den E-Commerce nach § 5 , 2. Gestalten von Prozessen im E-Commerce nach § 6, 3. Analysieren und ...