Zitierungen von Artikel 20 Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 20 EMobStFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EMobStFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Artikel 35 JStG 2020 Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken
... Gesetz über Steuerstatistiken vom 11. Oktober 1995 (BGBl. I S. 1250, 1409), das zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 8 Satz 1 ...


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