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§ 9 - Tabaksteuergesetz (TabStG)

Artikel 1 G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2150; aufgehoben durch Artikel 10 Abs. 5 Nr. 1 G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
Geltung ab 01.01.1993; FNA: 612-1-7 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 9 Tabakwarenherstellungsbetrieb



(1) Tabakwarenherstellungsbetrieb ist jede Betriebsstätte (§ 12 Satz 1 der Abgabenordnung), die zum Herstellen von Tabakwaren unter Steueraussetzung bestimmt und eingerichtet ist.

(2) Die Herstellung und Lagerung von Tabakwaren unter Steueraussetzung bedarf der Erlaubnis. Sie wird auf Antrag unter Widerrufsvorbehalt Personen erteilt, die ordnungsgemäß kaufmännische Bücher führen, rechtzeitig Jahresabschlüsse aufstellen und gegen deren steuerliche Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen. Die Erlaubnis ist von einer Sicherheit in Höhe des Steuerwertes der voraussichtlich in 2 Monaten entnommenen Tabakwaren abhängig, wenn Anzeichen für eine Gefährdung der Steuer nach dem Ermessen des Hauptzollamtes erkennbar sind. Die Erlaubnis ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen des Satzes 2 nicht mehr gegeben sind oder eine angeforderte Sicherheit nicht geleistet wird.

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Zitierungen von § 9 TabStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 TabStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TabStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 TabStG Steueraussetzungsverfahren
...  (2) Steuerlager sind 1. Tabakwarenherstellungsbetriebe (§ 9 ) 2. Tabakwarenlager (§ ...
§ 10 TabStG Tabakwarenlager
... (Hersteller und Einführer) oder ausschließlich unversteuerte Tabakwaren abgeben. § 9 Abs. 2 Satz 2 bis 4 gilt ...
§ 31 TabStG Durchführung (vom 01.01.2007)
... oder aus wirtschaftlichen Gründen das Erlaubnis- und Steuerlagerverfahren (§§ 8 bis 10) sowie die Herstellungs- und Lagertätigkeiten näher zu bestimmen und festzulegen, ... anzuordnen, wenn Anzeichen für eine Gefährdung der Steuer nach § 9 Abs. 2 oder § 10 erkennbar sind, 17. zur Durchführung von Artikel 7 Abs. 7 ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Tabaksteuerverordnung (TabStV)
V. v. 14.10.1993 BGBl. I S. 1738; aufgehoben durch Artikel 9 Abs. 4 Nr. 1 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
§ 8 TabStV Antrag auf Erlaubnis, Zulassung (vom 01.04.2008)
... Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Herstellung von Tabakwaren (§ 9 des Gesetzes) oder zur Lagerung von Tabakwaren (§ 10 des Gesetzes) ist schriftlich in ...