Artikel 59 Finanzuntersuchung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersucht im Benehmen mit den Ländern für den Zeitraum 2023 bis 2026 die Entwicklung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben bei den Leistungen der Sozialen Entschädigung auf Grundlage von Erhebungen bei den Trägern der Sozialen Entschädigung.
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interne VerweiseArtikel 60 SozERG Inkrafttreten ... Artikel 2 Nummer 1, 3. Artikel 3 Nummer 3, 4. Artikel 26 sowie 5. Artikel 59 . (4) Artikel 16 Nummer 7, Artikel 23 Nummer 4 Buchstabe b, Artikel 30 Nummer 6 und 9, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
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