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Bekanntmachung - Bekanntmachung nach § 78 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesGÜB 2020 k.a.Abk.)

B. v. 17.12.2019 BGBl. I S. 2859 (Nr. 51)
Geltung ab 01.01.2020; FNA: 2032-26-11 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss

Bekanntmachung



Nach § 78 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434) werden nachstehend die ab 1. Januar 2020 und ab 1. März 2020 für Beamtinnen und Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen geltenden Beträge der Amts- und Stellenzulagen nach Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes bekannt gemacht.

 
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