§ 2 Mittel für finanzielle Hilfe
Die Mittel für die finanzielle Hilfe werden vom Bund aufgebracht.
Frühere Fassungen von § 2 HIVHG
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interne Verweise§ 26 HIVHG Inkrafttreten (vom 08.11.2006) ... Gesetz tritt in Kraft, sobald sichergestellt ist, daß die in § 2 Nr. 2 und 3 genannten Mittel der Stiftung "Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2757
Artikel 6a BlGewVFG Änderung des HIV-Hilfegesetzes ... die Wörter „zeitlich begrenzt" eingefügt. 2. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Mittel für finanzielle Hilfe ... begrenzt" eingefügt. 2. § 2 wird wie folgt gefasst: „ § 2 Mittel für finanzielle Hilfe Die Mittel für die finanzielle Hilfe werden vom ... Pharma GmbH, Alpha Therapeutic GmbH" eingefügt und werden die Wörter „nach § 2 Nr. 1 bis 3 " gestrichen. 4. § 8 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In ... c) In Satz 4 werden die Wörter „der pharmazeutischen Unternehmen ( § 2 Nr. 2 )" durch die Wörter „der in § 5 Absatz 1 genannten pharmazeutischen ... Unternehmen" ersetzt. 5. In § 11 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „ § 2 Nr. 1 bis 3 " durch die Angabe „§ 5 Absatz 1" ersetzt. 6. In § 14 werden ... 2019." 8. In § 20 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Stifter nach § 2 Nr. 2 " durch die Wörter „in § 5 Absatz 1 genannten pharmazeutischen ...
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