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Artikel 19 - Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (BeWeAusbFG k.a.Abk.)

G. v. 20.05.2020 BGBl. I S. 1044 (Nr. 24); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691
Geltung ab 29.05.2020, abweichend siehe Artikel 19
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Artikel 19 Inkrafttreten


Artikel 19 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der nachstehenden Absätze am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Die Artikel 5, 7, 9, 11 und 13 treten mit Wirkung vom 1. März 2020 in Kraft.

(3) Artikel 1 Nummer 31a tritt mit Wirkung vom 1. April 2020 in Kraft.

(4) Artikel 1 Nummer 4 tritt am 1. August 2020 in Kraft.

(5) Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b bis e, Nummer 23, 24 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb und ccc, Doppelbuchstabe bb und Buchstabe b und Nummer 25 sowie Artikel 18 Nummer 1 bis 3 treten am 1. Oktober 2020 in Kraft.

(6) Artikel 2 Nummer 2, 4 bis 6, 9, 12 bis 14 und Artikel 4 treten am 1. Januar 2021 in Kraft.

(7) Die Artikel 6, 8, 10, 12 und 14 treten am 1. Juli 2021 in Kraft.

(8) Artikel 2 Nummer 1, 3, 7, 8, 10 und 11 tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. Mai 2020.





 

Frühere Fassungen von Artikel 19 Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 10.12.2020Artikel 4 Beschäftigungssicherungsgesetz (BeschSiG)
vom 03.12.2020 BGBl. I S. 2691

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 19 Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 19 BeWeAusbFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeWeAusbFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Beschäftigungssicherungsgesetz (BeschSiG)
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691; zuletzt geändert durch Artikel 5a G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 4 BeschSiG Änderung des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
... Artikel 19 des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1044) wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 6 werden ...