Artikel 11 - Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (5. StRVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 11 Inkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 10 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft.

(3) Artikel 8 tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.

(4) Artikel 6 Nummer 4 sowie Artikel 7 treten am 1. Januar 2021 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Juni 2020.



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