Die
Marktstammdatenregisterverordnung vom
10. April 2017 (BGBl. I S. 842), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom
20. Januar 2020 (BGBl. I S. 106) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 8 Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „mit Ausnahme der Angabe nach § 18 Absatz 5 Satz 1" gestrichen.
- 2.
- § 18 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 5 wird aufgehoben.
- b)
- Die Absätze 6 und 7 werden die Absätze 5 und 6.
- 3.
- § 19 Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Buchstabe c wird aufgehoben.
- b)
- Die Buchstaben d und e werden die Buchstaben c und d.
- 4.
- § 23 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 2 wird aufgehoben.
- b)
- Absatz 3 wird Absatz 2.
- 5.
- § 25 Absatz 6 Satz 2 wird aufgehoben.
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138