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§ 1 - Verordnung über die Grenzen des Freihafens Hamburg (FrHfHHGrV k.a.Abk.)

V. v. 22.08.1997 BGBl. I S. 2320; aufgehoben durch § 2 G. v. 24.01.2011 BGBl. I S. 50
Geltung ab 18.09.1997; FNA: 613-7-4 Zölle
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§ 1



(1) Die Grenze des Freihafens Hamburg - Freihafenteil Alter Freihafen - wird geändert. Ihr neuer Verlauf ergibt sich aus Anlage 1.

(2) Die Grenze des Freihafens Hamburg - Freihafenteil Waltershof - wird geändert. Ihr neuer Verlauf ergibt sich aus Anlage 2.



 

Zitierungen von § 1 Verordnung über die Grenzen des Freihafens Hamburg

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 FrHfHHGrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FrHfHHGrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 FrHfHHGrV (zu § 1 Abs. 1) Alter Freihafen (vom 01.02.2008)
Anlage 2 FrHfHHGrV (zu § 1 Abs. 2) Waltershof (vom 24.12.2008)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Grenzen des Freihafens Hamburg
V. v. 15.01.2008 BGBl. I S. 50
Artikel 1 5. FrHfHHGrVÄndV Änderung der Grenzen des Freihafens
... Oktober 2002 (BGBl. I S. 4398), wird wie folgt geändert: 1. Die Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1) Alter Freihafen ... 1. Die Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1) Alter Freihafen Die Grenze gegen das östlich des Köhlbrands gelegene ... an die Eisenbahnbrücke über die Norderelbe." 2. Die Anlage 2 zu § 1 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 1 Abs. 2) Waltershof  ... 2. Die Anlage 2 zu § 1 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 1 Abs. 2) Waltershof Die Grenze gegen das westlich des Köhlbrands gelegene Gebiet ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Grenzen des Freihafens Hamburg
V. v. 04.12.2008 BGBl. I S. 2746
Artikel 1 6. FrHfHHGrVÄndV Änderung der Verordnung über die Grenzen des Freihafens Hamburg
... durch die Verordnung vom 15. Januar 2008 (BGBl. I S. 50), wird die Anlage 2 zu § 1 Abs. 2 wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 1 Abs. 2) Waltershof  ... 50), wird die Anlage 2 zu § 1 Abs. 2 wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 1 Abs. 2) Waltershof Die Grenze gegen das westlich des Köhlbrands gelegene Gebiet ...