Zitierungen von § 7 BArtSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 BArtSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BArtSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 BArtSchV Ausnahmen (vom 01.03.2010)
... § 44 Absatz 2 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie die Vorschriften der §§ 6, 7 und 12 gelten nicht für 1. domestizierte Formen von Arten im Sinne von § 7 ...
§ 5 BArtSchV Teile und Erzeugnisse (vom 01.03.2010)
... und Pflanzen sowie ohne weiteres erkennbar aus ihnen gewonnene Erzeugnisse im Sinne des § 7 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c und d oder Nummer 2 Buchstabe c und d des Bundesnaturschutzgesetzes ... sind 1. alle Teile und Erzeugnisse von Arten im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa des Bundesnaturschutzgesetzes, 2. ...
§ 13 BArtSchV Kennzeichnungsmethoden
... sind. Eine Mehrfertigung der ersten Dokumentation hat der Halter der Anzeige nach § 7 Abs. 2 beizufügen, weitere Dokumentationen sind den nach Landesrecht zuständigen ...
§ 16 BArtSchV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.03.2010)
... 1 ein Buch nicht oder nicht mindestens fünf Jahre aufbewahrt, 5. entgegen § 7 Abs. 2 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen ...
§ 17 BArtSchV Ländervorbehalt
... nach § 2 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, § 4 Abs. 3, § 6 Abs. 1 Satz 4, § 7 Abs. 3 Satz 2 und § 14 Abs. 1 Satz 2 unter den jeweils genannten Voraussetzungen Ausnahmen ...
Anlage 2 BArtSchV (zu § 2 Abs. 3 Nr. 2) Liste der Tier- und Pflanzenarten, die als gezüchtete Tiere oder künstlich vermehrte Pflanzen von den Besitz- und Vermarktungsverboten des § 44 Absatz 2 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie den Vorschriften der §§ 6, 7 und 12 freigestellt sind (vom 01.03.2010)
Anlage 5 BArtSchV (zu § 7 Abs. 2) Von der Anzeigepflicht des § 7 Abs. 2 ausgenommene Arten
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2542
Artikel 22 BNatSchNG Änderung der Bundesartenschutzverordnung
... 1 wird die Angabe „§ 10 Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe b" durch die Angabe „§ 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b" ersetzt. bb) In Satz 2 wird die Angabe ... 2 Nr. 1 Buchstabe c und d oder Nr. 2 Buchstabe c und d" durch die Wörter „§ 7 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c und d oder Nummer 2 Buchstabe c und d" ersetzt. b) ... 10 Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa" durch die Wörter „§ 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa" ersetzt. 5. § 6 wird wie ... 10 Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa" durch die Wörter „§ 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa" ersetzt. b) In der ... 4 wird die Angabe „§ 10 Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe a" durch die Angabe „§ 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe a" ersetzt. c) In der Fußnote 5 werden die ... 10 Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb" durch die Wörter „§ 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb" ersetzt. 8. In der ...


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