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Artikel 11 - Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen (PassAuswRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 11 Weitere Änderung des Personalausweisgesetzes zum 2. August 2021


Artikel 11 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 2. August 2021 PAuswG § 5, § 9

Das Personalausweisgesetz vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346), das zuletzt durch Artikel 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 5 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Absatz 4 Satz 2 Nummer 7 wird folgende Nummer 7a eingefügt:

„7a.
Versionsnummer des Ausweismusters,".

b)
Absatz 9 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Die auf Grund der Verordnung (EU) 2019/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben (ABl. L 188 vom 12.7.2019, S. 67), auf dem elektronischen Speichermedium zu speichernden zwei Fingerabdrücke der antragstellenden Person werden in Form des flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises gespeichert."

2.
§ 9 Absatz 3 Satz 4 bis 7 wird aufgehoben.

 
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Zitierungen von Artikel 11 Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 PassAuswRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PassAuswRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 13 PassAuswRÄndG Weitere Änderung des Personalausweisgesetzes zum 1. Mai 2025
... Personalausweisgesetz vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346), das zuletzt durch Artikel 11 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 9 ...
Artikel 16 PassAuswRÄndG Inkrafttreten
... in Kraft. (2) Die Artikel 9 und 10 treten am 1. Mai 2021 in Kraft. (3) Die Artikel 11 und 15 treten am 2. August 2021 in Kraft. (4) Die Artikel 12 bis 14 treten am 1. Mai ...