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§ 7 - Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV 1990)

neugefasst durch B. v. 10.10.1989 BGBl. I S. 1848; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 25.06.2020 BGBl. I S. 1495
Geltung ab 30.12.1980; FNA: 611-2 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 7 (weggefallen)






 

Zitierungen von § 7 LStDV 1990

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 LStDV 1990 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LStDV 1990 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 LStDV 1990 Anwendungszeitraum (vom 01.01.2017)
... dem 31. Dezember 2006 zufließen. (2) § 6 Abs. 3 und 4 sowie § 7 in der am 31. Dezember 2001 geltenden Fassung sind weiter anzuwenden im Falle einer ... schädlichen Verfügung vor dem 1. Januar 2002. Die Nachversteuerung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 unterbleibt, wenn der nachzufordernde Betrag 10 Euro nicht übersteigt.  ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Bergmannsprämien (BergPDV)
neugefasst durch B. v. 20.12.1977 BGBl. I S. 3135; aufgehoben durch Artikel 14 G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2131
§ 7 BergPDV Aufzeichnungen des Arbeitgebers
... Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer Bergmannsprämien zahlt, sind die Vorschriften des § 7 Abs. 4 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung nicht anzuwenden. (3) Die ...