Zitierungen von § 39 KSVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 KSVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KSVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 40 KSVG (vom 08.11.2006)
... die Amtsdauer und das Verfahren des Beirats (§ 38) und der Ausschüsse (§ 39 ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
V. v. 13.08.1982 BGBl. I S. 1149; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.08.2022 BGBl. I S. 1438
Sonstige
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
V. v. 11.01.2017 BGBl. I S. 77
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
V. v. 19.08.2022 BGBl. I S. 1438
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
V. v. 17.09.2019 BGBl. I S. 1397
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
V. v. 08.09.2014 BGBl. I S. 1519
 
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Zitat in folgenden Normen

Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
V. v. 13.08.1982 BGBl. I S. 1149; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.08.2022 BGBl. I S. 1438
§ 10 KSKBeiratV Berufung der Mitglieder
... der Bereiche Wort, Musik, darstellende Kunst und bildende Kunst ein Ausschuß nach § 39 Abs. 1 des Gesetzes (Widerspruchsausschuß) gebildet. (2) Die Mitglieder der ... gebildet. (2) Die Mitglieder der Ausschüsse werden nach Maßgabe von § 39 Abs. 2 des Gesetzes aus den Reihen der Beiratsmitglieder des jeweiligen Bereichs ...


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