Artikel 10 - Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSGEG k.a.Abk.)

Artikel 10 Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes


Artikel 10 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Dezember 2021 SchwarzArbG § 7

§ 7 Absatz 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 448) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 1 werden die Wörter „die nach § 14 des Telemediengesetzes erhobenen Daten (§ 15a Absatz 1 Satz 1 des Telemediengesetzes)" durch die Wörter „Bestandsdaten gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 2 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (§ 22 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes)" ersetzt.

2.
In Satz 3 werden die Wörter „§ 15a Absatz 1 Satz 3 und 4 des Telemediengesetzes" durch die Wörter „§ 22 Absatz 1 Satz 3 und 4 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 10 Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 TTDSGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TTDSGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Artikel 22 StPOuaFG Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
... des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1982 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 1 wird das Wort ...


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