Die
Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung vom
20. Juli 2004 (BGBl. I S. 1707), die zuletzt durch
Artikel 1 der Verordnung vom 6. Februar 2019 (BGBl. I S. 78) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nach § 5 Absatz 2 Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:
„Das Prüfungsgebiet Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht ist von einer Zulassung zur Prüfung nach § 9 Absatz 7 der Wirtschaftsprüferordnung ausgenommen."
- 2.
- In § 19 Absatz 3 und § 22 Absatz 1 Satz 2 wird jeweils die Angabe „3 und 4" durch die Angabe „4 und 5" ersetzt.