Änderung § 53 PfandBG vom 25.11.2010

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 53 PfandBG, alle Änderungen durch Artikel 3 2. BKRUG am 25. November 2010 und Änderungshistorie des PfandBG

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§ 53 PfandBG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.11.2010 geltenden Fassung
§ 53 PfandBG n.F. (neue Fassung)
in der am 25.11.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 19.11.2010 BGBl. I S. 1592
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 53 Übergangsregelung


(Text neue Fassung)

§ 53 (aufgehoben)


vorherige Änderung

§ 4 Abs. 1a ist ab dem 1. November 2009 anzuwenden.



 
 



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