Artikel 17 - Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (4. StVGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 17 Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrags


Artikel 17 ändert mWv. 28. Juli 2021 EV Anlage II Kapitel XI B III

Die in Anlage II Kapitel XI Sachgebiet B - Straßenverkehr Abschnitt III Nummer 4 des Einigungsvertrags vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1148) aufgeführten Maßgaben sind nicht mehr anzuwenden.



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