(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz an dem Tag in Kraft, an dem das Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht (BGBl. 2021 II S. 850, 851) nach seinem Artikel 89 in Kraft tritt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)
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- Anm. d. Red.: Gemäß Bekanntmachung vom 27. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 175) traten die Änderungen am 1. Juni. 2023 in Kraft.
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- Die Verkündung erfolgte am 30. August 2021.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
G. v. 21.06.1976 BGBl. 1976 II S. 649; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3914
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform
B. v. 27.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 175
Bekanntmachung EUPatRefUGBek ... Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3914) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Vorschriften dieses ... hiermit bekannt gemacht, dass die Vorschriften dieses Gesetzes, die nicht bereits auf Grund des Artikels 3 Absatz 1 des Gesetzes in Kraft getreten sind, nach seinem Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 mit dem Inkrafttreten ... nicht bereits auf Grund des Artikels 3 Absatz 1 des Gesetzes in Kraft getreten sind, nach seinem Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches ...