Die
Vermögensanlagen-Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichtenverordnung vom
20. August 2015 (BGBl. I S. 1435) wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
- „b)
- das Datum der Aufstellung und das Datum der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts,".
- 2.
- In § 5 Absatz 2 wird das Wort „Werktag" durch das Wort „Arbeitstag" ersetzt.