Artikel 2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung vom
19. Mai 2021 (BAnz AT 28.05.2021 V2) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.
- 2.
- Absatz 2 wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 2. November 2021.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft
Julia Klöckner