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Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung (2. InVeKoSVÄndVAV k.a.Abk.)


Eingangsformel



Es verordnet auf Grund

-
des § 6 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 4 Satz 1 des Marktorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2017 (BGBl. I S. 3746) das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie

-
des § 9a des Marktorganisationsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 281 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:


Artikel 1 Änderung der Zweiten Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 3. November 2021 2. InVeKoSVÄndV Artikel 2, InVeKoSV

Artikel 2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung vom 19. Mai 2021 (BAnz AT 28.05.2021 V2) wird wie folgt geändert:

1.
Die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.

2.
Absatz 2 wird aufgehoben.


Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 2. November 2021.


Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft

Julia Klöckner