Artikel 4a - Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen (KUGSoWGG k.a.Abk.)

Artikel 4a Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht


Artikel 4a ändert mWv. 26. März 2022 COVFAbG Artikel 4, Artikel 6

In der Überschrift des Artikels 4 und in Artikel 6 Absatz 4 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 569), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, wird jeweils die Angabe „27. März 2022" durch die Angabe „30. Juni 2022" ersetzt.



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