Artikel 7 - Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften (VirHVEG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung der Unternehmensregisterverordnung


Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. August 2022 URV § 3

In § 3 der Unternehmensregisterverordnung vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 217), die zuletzt durch Artikel 54 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, wird in dem zweiten Absatz 3 vor den Wörtern „Der Nutzer bestimmt" die Absatzbezeichnung „(3)" durch die Absatzbezeichnung „(4)" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 VirHVEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VirHVEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 14 VirHVEG Inkrafttreten
... Die Artikel 7 bis 9 treten am 1. August 2022 in Kraft. (2) Artikel 11 Nummer 1 und Artikel 13 treten ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes
G. v. 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 154
Artikel 5 EStOffRLUG Änderung der Unternehmensregisterverordnung
... Unternehmensregisterverordnung vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 217), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1166 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 1 Satz 2 ...


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