Artikel 9 - Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften (VirHVEG k.a.Abk.)

Artikel 9 Änderung des Telekommunikationsgesetzes


Artikel 9 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. August 2022 TKG § 8

In § 8 Absatz 2 des Telekommunikationsgesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, werden die Wörter „dem Betreiber des Bundesanzeigers" durch die Wörter „der das Unternehmensregister führenden Stelle" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 9 Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 VirHVEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VirHVEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 14 VirHVEG Inkrafttreten
... Die Artikel 7 bis 9 treten am 1. August 2022 in Kraft. (2) Artikel 11 Nummer 1 und Artikel 13 treten am 1. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich
G. v. 14.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 71
Artikel 5 VwVfInfrBG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1166 ) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 99 Absatz 1 Satz 2" durch die ...


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