Artikel 10 - Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften (2. WindSeeGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 10 Änderung des Energiefinanzierungsgesetzes


Artikel 10 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2023 EnFG Anlage 1

In Nummer 4.7 der Anlage 1 des Energiefinanzierungsgesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237, 1272) wird die Angabe „§ 60" durch die Angabe „§ 82" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 10 Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 2. WindSeeGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. WindSeeGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512
Artikel 11 StromPBGEG Änderung des Energiefinanzierungsgesetzes
... Energiefinanzierungsgesetz vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237, 1272), das durch Artikel 10 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1325 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt ...


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