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Artikel 3 - Zwölfte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen (12. WeinRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. Oktober 2022.

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