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Änderungen durch Zwölfte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Link zum Änderungstext; Spalte 3 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 4 = führt zur Gesamtansicht des geänderten Gesetzes

m.W.v.
(verkündet)
ändertdie Vorschriften ...
(Synopse/Diff)
der folgenden Gesetze und/oder Verordnungen

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 29.10.2022Artikel 1Synopse gesamt oder einzeln für
§ 4a, § 6, § 11, § 12, § 13, § 15, § 17, § 20a, § 30, § 32b, § 37, § 39, § 42, § 47, § 52, § 54, Anlage 5, Anlage 8
Weinverordnung
Artikel 2Synopse gesamt oder einzeln für
§ 22, § 40
Wein-Überwachungsverordnung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.