Artikel 4 - Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr (BALMG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Abfallverbringungsgesetzes


Artikel 4 ändert mWv. 9. März 2023 AbfVerbrG § 9, § 11, § 11a, § 16, § 18

In § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4, § 11 Absatz 2 Satz 2 und 3 und Absatz 3 Satz 2, § 11a Absatz 2 Nummer 2, § 16 Absatz 2 Satz 2 sowie § 18 Absatz 5 des Abfallverbringungsgesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1462), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. November 2021 (BGBl. I S. 4899) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Güterverkehr" durch die Wörter „Logistik und Mobilität" ersetzt.



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