Artikel 16 - Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr (BALMG k.a.Abk.)

Artikel 16 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes


Artikel 16 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 9. März 2023 StVG § 36

In § 36 Absatz 2c des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 32 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752) geändert worden ist, wird das Wort „Güterverkehr" durch die Wörter „Logistik und Mobilität" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 16 Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 16 BALMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BALMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 1 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
§ 72 AufenthG Beteiligungserfordernisse (vom 17.04.2024)
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56 ) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, und dem § 30 des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
G. v. 21.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 315
Artikel 8 3. MautRÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56 ) geändert worden ist, wird die Nummer 7 ...


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