Artikel 15 - Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr (BALMG k.a.Abk.)

Artikel 15 Änderung der BAB-Konzessionsabgabenverordnung


Artikel 15 ändert mWv. 9. März 2023 BAB-KAbgV § 2, § 3, § 4

In § 2 Absatz 1 und 2 Satz 1 und 3 und Absatz 3, § 3 Satz 1 sowie § 4 Satz 1 der BAB-Konzessionsabgabenverordnung vom 24. Juni 1997 (BGBl. I S. 1513), die durch Artikel 10 des Gesetzes vom 15. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3762) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Güterverkehr" durch die Wörter „Logistik und Mobilität" ersetzt.



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