Artikel 2a - Verordnung zur Neuregelung des Hopfenrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften (HopfDVEV 2023 k.a.Abk.)

Artikel 2a Änderung der Vierten Bundeswaldinventur-Verordnung


Artikel 2a ändert mWv. 15. März 2023 4. BWI-VO § 1

In § 1 Satz 1 der Vierten Bundeswaldinventur-Verordnung vom 16. Juni 2019 (BGBl. I S. 890) wird die Angabe „2022" durch die Angabe „2024" ersetzt.



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