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Artikel 3 - Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften (BauLPDigG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 7. Juli 2023 WindBG § 2, § 3, § 4, § 5, § 7, Anlage 1, Anlage 2

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Nummer 1 Buchstabe b wird die Angabe „Anlage 1" durch die Wörter „der Anlage" ersetzt.

2.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „der Anlage 1" durch die Wörter „der Anlage" ersetzt.

bb)
In Satz 2 wird jeweils die Angabe „Anlage 1" durch die Wörter „der Anlage" ersetzt.

cc)
In Satz 3 werden die Wörter „der Anlage 1" durch die Wörter „der Anlage" ersetzt.

b)
In Absatz 3 Nummer 1 und 2 zweiter Halbsatz wird jeweils die Angabe „Anlage 1" durch die Wörter „der Anlage" ersetzt.

3.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 3 wird die Angabe „Anlage 1" durch die Wörter „der Anlage" ersetzt.

bb)
Folgender Satz wird angefügt:

„Auf den Flächenbeitragswert werden ausgewiesene Flächen nur dann angerechnet, wenn für sie standardisierte Daten geografischer Informationssysteme (GIS-Daten) vorliegen."

b)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 3 werden die Wörter „standardisierten Daten geografischer Informationssysteme (GIS-Daten)" durch das Wort „GIS-Daten" ersetzt.

bb)
Satz 5 wird aufgehoben.

c)
In Absatz 4 wird die Angabe „Anlage 1" durch die Wörter „der Anlage" ersetzt.

4.
In § 5 Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz sowie § 7 Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 und 6 Satz 2 wird jeweils die Angabe „Anlage 1" durch die Wörter „der Anlage" ersetzt.

5.
In Anlage 1 wird die Bezeichnung „Anlage 1" durch die Bezeichnung „Anlage" ersetzt.

6.
Anlage 2 wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BauLPDigG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BauLPDigG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 33
§ 97 EEG 2023 Kooperationsausschuss (vom 07.07.2023)
... zum Windenergieflächenbedarfsgesetz vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176 ) geändert worden ist, und 3. des Stands der Umsetzung der Ziele nach Nummer 1 und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Artikel 6 EWPBGuaÄndG Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes
... Windenergieflächenbedarfsgesetz vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt ...