Artikel 17 - Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (AuWeBFG k.a.Abk.)

Artikel 17 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Die Artikel 2, 4, 7 und 10 bis 16 treten am 1. April 2024 in Kraft.

(3) Artikel 8 tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.

(4) Die Artikel 3 und 5 treten am 1. August 2024 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 20. Juli 2023.



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