(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(3)
Artikel 8 tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
(4) Die
Artikel 3 und
5 treten am 1. August 2024 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 20. Juli 2023.