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Artikel 7 - Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (AuWeBFG k.a.Abk.)

Artikel 7 Weitere Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. April 2024 SGB IV § 18a, § 18b

Das Vierte Buch Sozialgesetzbuch, das zuletzt durch Artikel 6 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 18a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 werden nach den Wörtern „das Arbeitslosengeld," die Wörter „das Qualifizierungsgeld," eingefügt.

2.
In § 18b Absatz 2 Satz 4 werden nach dem Wort „Kurzarbeitergeld" die Wörter „und Qualifizierungsgeld" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 AuWeBFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AuWeBFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 8 AuWeBFG Weitere Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... § 108 Absatz 1 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, das zuletzt durch Artikel 7 dieses Gesetzes geändert worden ist, werden nach den Wörtern „§ 102 des ...
Artikel 17 AuWeBFG Inkrafttreten
... Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 2, 4, 7 und 10 bis 16 treten am 1. April 2024 in Kraft. (3) Artikel 8 tritt am 1. Juli 2024 in ...