Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 16 - Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (AuWeBFG k.a.Abk.)

Artikel 16 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte


Artikel 16 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. April 2024 ALG offen

In § 3 Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2759) geändert worden ist, wird nach dem Wort „Arbeitslosengeld" das Wort „, Qualifizierungsgeld" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 16 Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 16 AuWeBFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AuWeBFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 17 AuWeBFG Inkrafttreten
... 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 2, 4, 7 und 10 bis 16 treten am 1. April 2024 in Kraft. (3) Artikel 8 tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. ...