Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 30 - Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)

Artikel 30 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes


Artikel 30 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 13. Oktober 2023 RVG § 17, § 19, § 23c (neu), Anlage 1

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 2022 (BGBl. I S. 610), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2817; 2023 I Nr. 63) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 23b folgende Angabe eingefügt:

§ 23c Gegenstandswert im Umsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz".

2.
Nach § 17 Nummer 5 wird folgende Nummer 5a eingefügt:

„5a.
jeweils das Abhilfeverfahren, das Verfahren über die Erhöhung des kollektiven Gesamtbetrags und das Umsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz,".

3.
In § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1a werden die Wörter „Klageregister für Musterfeststellungsklagen" durch das Wort „Verbandsklageregister" ersetzt.

4.
Nach § 23b wird folgender § 23c eingefügt:

§ 23c Gegenstandswert im Umsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz

Der Gegenstandswert im Umsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz ist unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Interesses, das der Auftraggeber im Verfahren verfolgt, nach § 23 Absatz 3 Satz 2 zu bestimmen."

5.
In Anlage 1 (Vergütungsverzeichnis) wird nach Nummer 3338 folgende Nummer 3339 eingefügt:

Nr. GebührentatbestandGebühr oder Satz der
Gebühr nach § 13 RVG
„3339Verfahrensgebühr für das Umsetzungsverfahren nach dem VDuG ...
Bei der Vertretung mehrerer Verbraucher, die verschiedene Ansprüche geltend machen,
entsteht die Gebühr jeweils besonders.
0,5".




 

Zitierungen von Artikel 30 VRUG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 30 VRUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VRUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Bekanntmachung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG
B. v. 01.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 296
Bekanntmachung VRUmsBek
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 2022 (BGBl. I S. 610), das zuletzt durch Artikel 30 des Gesetzes vom 8. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 272 ) geändert worden ist, 4. die §§ 13, 14 und 779 des Bürgerlichen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung des Vertrages vom 5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
Artikel 4 DECHPolVtrEG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 2022 (BGBl. I S. 610), das zuletzt durch Artikel 30 des Gesetzes vom 8. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 272 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 42 Absatz 1 Satz ...