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§§ 7 bis 14 - Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen (SchKrFürsV k.a.Abk.)

V. v. 25.04.1972 BGBl. I S. 734; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 14.08.2014 BGBl. I S. 1383
Geltung ab 01.05.1972; FNA: 9513-21 Schiffsbesatzung
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§§ 7 bis 14 (aufgehoben)


§§ 7 bis 14 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des § 31 See-Unterkunftsverordnung (SeeUnterkunftsV) V. v. 25. Juli 2013 BAnz AT 30.07.2013 V1; aufgehoben durch § 31 V. v. 17.10.2019 BGBl. I S. 1453 m.W.v. 1. August 2013

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Frühere Fassungen von §§ 7 bis 14 Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2013§ 31 See-Unterkunftsverordnung (SeeUnterkunftsV)
vom 25.07.2013 BAnz AT 30.07.2013 V1

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von §§ 7 bis 14 Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen

Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 7 bis 14 SchKrFürsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchKrFürsV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 SchKrFürsV Ordnungswidrigkeiten
... handelt, wer als Reeder vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 7 einen Behandlungsraum nicht bereithält oder ihn nicht vorschriftsmäßig ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

See-Unterkunftsverordnung (SeeUnterkunftsV)
V. v. 25.07.2013 BAnz AT 30.07.2013 V1; aufgehoben durch § 31 V. v. 17.10.2019 BGBl. I S. 1453
§ 31 SeeUnterkunftsV Aufheben von Rechtsvorschriften
... vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, 2. die §§ 7 bis 14 und der § 21 Absatz 1 der Verordnung über die Krankenfürsorge auf ...


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