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Artikel 10 - Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)
Artikel 10 Weitere Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
§ 12 Absatz 5 des Bundesdatenschutzgesetzes, das zuletzt durch Artikel 9 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird aufgehoben.
Zitierungen von Artikel 10 BBVAnpÄndG 2023/2024
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 BBVAnpÄndG 2023/2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBVAnpÄndG 2023/2024 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 25 BBVAnpÄndG 2023/2024 Inkrafttreten
... Die Artikel 22 bis 24 treten am 1. März 2024 in Kraft. (4) Die Artikel 4, 6, 8, 10 , 12, 15, 17 und 19 treten am 1. Januar 2025 in ...
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