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Artikel 17 - Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)

Artikel 17 Weitere Änderung des Gesetzes zu Artikel 45b des Grundgesetzes


Artikel 17 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 WBeauftrG offen

§ 18 Absatz 1a des Gesetzes zu Artikel 45b des Grundgesetzes, das zuletzt durch Artikel 16 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 17 BBVAnpÄndG 2023/2024

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 17 BBVAnpÄndG 2023/2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBVAnpÄndG 2023/2024 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 25 BBVAnpÄndG 2023/2024 Inkrafttreten
... 22 bis 24 treten am 1. März 2024 in Kraft. (4) Die Artikel 4, 6, 8, 10, 12, 15, 17 und 19 treten am 1. Januar 2025 in ...